Hat der Verkauf der Grundstücke nichts mit der Grundsteuererhöhung zu tun?

  • Verlust von 500.000€ aus dem Verkauf der Grundstücke in der Ortsmitte
  • Grundsteuererhöhung von rd. 28% von 2018 auf 2019

 

Wir meinen, dass sich durchaus ein Zusammenhang zwischen den Grundstücksverkäufe im Rahmen der Neuen Mitte und der Grundsteueranhebung herstellen lässt.

Ein „Preisanstieg“ weit über 20% würde jedem privaten Unternehmen den Gar ausmachen, außer es hat ein Monopol. In gewisser Weise hat die Gemeinde ein Monopol. Wenn die Gemeindevertretung, die wir gewählt haben, eine Erhöhung beschließt, ist dagegen kaum etwas zu machen.

Neben einer vermutlich ziemlichen Fehleinschätzung des Steueraufkommens entstand in 2018 ein Defizit von rd. 1Mio€. Die Grundstücke in der Ortsmitte wurden mit rd. 500.000€ zu niedrig veräußert. Auch wenn vom Bürgermeister behauptet wird, dass die weit unter Verkehrswert vorgenommene Veräußerung zulässig gewesen sei, ist das faktisch falsch.

Die Grundsteuer hätte bei weitem nicht in dem Maße angehoben werden müssen, wenn die Grundstücke zu ihrem tatsächlichen Wert veräußert worden wären. Städtebauliche Gründe für eine Wertminderung in dieser Höhe gab es nicht. Insofern muss man den Verkauf der Grundstücke als Unterwertverkauf betrachten und in Zusammenhang mit der Anhebung der Grundsteuer setzen.

Bei dem Bebauungsplanverfahren Zwingenberger Straße zeichnet sich wieder eine ähnlich nachteilige Entwicklung für die Gemeinde ab. Die Gemeinde schafft es nicht, an einer Baulandentwicklung zu partizipieren. Nach dem Bebauungsplanentwurf werden Grundstücke zu Bauland, ausgenommen das Grundstück der Gemeinde.

Für die Veranstaltung der Bürgerinitiative zur Ortsentwicklung und Architektur musste die Bürgerinitiative für den Rathaussaal eine Gebühr von 120€ entrichten. Nach der Gebührensatzung sind politische Parteien von einer Gebührenzahlung befreit. Die Bürgerinitiative wurde mit den Kosten belastet. Ein Widerspruch mit dem Hinweis, dass dies eine uneigennützige Veranstaltung im Interesse der Bürgerschaft war, blieb von der Gemeinde unbeantwortet.

Die Bürgerinitiative repräsentiert in Sachen Ortsmitte einen nicht unerheblichen Teil der Bickenbacher Bevölkerung. Es wäre daher richtig und konsequent, die politischen Parteien von der Gebührenbefreiung für die Nutzung des Rathaussaals ebenfalls auszunehmen. Es sei nochmals angemerkt, dass die Veranstaltung zudem einem guten Zweck in Form einer Spende für die Hans-Quick-Schule diente.

Die Parteien tragen nicht mehr zur politischen Willensbildung in Bickenbach bei als die Bürgerinitiative Ortsmitte Bickenbach. Auch wenn das nur wenig zum Auffüllen der Gemeindekasse beiträgt, wäre so für Ausgewogenheit und Gleichheit gesorgt.

2 Gedanken zu „Hat der Verkauf der Grundstücke nichts mit der Grundsteuererhöhung zu tun?

  1. Sachliche Korrekturen zu zwei der in diesem Beitrag falsch dargestellten Fakten:
    1. Die Fehleinschätzung zum Steueraufkommen und das Defizit in Höhe von rund 1 Mio. EUR stammt aus dem Jahr 2017 (und nicht 2018), was für die politische Bewertung keinen unerheblichen Unterschied macht. Der Jahresabschluss 2018 ist noch in der Aufstellung.
    2. Das Grundstück in der Zwingenberger Straße ist bereits seit über 20 Jahren (1997) Bauland. Es wird hier kein neues Bauland entwickelt.

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  2. Sehr geehrter Herr Schmöker,
    jetzt nehmen wir es mal für uns in Anspruch, dass das Formelle unbedeutend ist, wie Sie das ja zu dem Urteil zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans für die Ortsmitte behauptet haben. Das wesentliche ist, dass die Gemeinde die Grundstücke weit unter Wert veräußert hat und auch noch darauf einen Abschlag gewährte, da sie meinte, der Wert des Gasthauses ZUR ROSE seien die Abbruchkosten und hat das dann auch noch von dem viel zu niedrig angesetzten Grundstückspreis abgezogen. Darauf kommt es doch an und nicht, ob das Defizit in 2017 oder 2018 entstand. Wieso geben Sie denn nicht an, wie es um das Haushaltsjahr 2018 steht. Wenn die Zahlen auch noch nicht testiert sind, könnten Sie als Fraktionsvorsitzender der SPD die Situation für 2018 sagen. Wir sind sicher, dass Sie darauf hinweisen würden, dass die Zahlen vorläufig sind. Machen Sie die Zahlen doch auf der SPD-Website öffentlich. Es interessiert die Bevölkerung. Es ist immerhin schon Ende Juli 2019. Auch Ihre 2. „Korrektur“ ist nicht richtig. Es geht in dem Beitrag um die Baureifmachung, an der die Gemeinde nicht partizipiert. Der gültige Bebauungsplan lässt zwar theoretisch eine bestimmte Bebauung zu, hat aber über Jahre zu keiner Bebauung geführt. Warum wird also der Bebauungsplan geändert. Wohl deshalb, da der gültige Bebauungsplan zu nichts in dem Bereich führte. Das ist auch nachvollziehbar. Der gültige Bebauungsplan ist so schlecht und unzureichend in seinen Festlegungen, dass er keine oder auch nur fürchterliche Bebauungen zugelassen hätte. Insoweit sind wir einerseits froh, denn es eröffnet die Chance, etwas Vernünftiges zu entwickeln, auch hinsichtlich einer Verkehrsentlastung im Ort und etwas zum Auffüllen der Gemeindekasse oder etwa zur Finanzierung einer Verkehrsumlenkung.

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