Alternative Fakten!

Wir wollen an dieser Stelle die Darstellungsweise seitens des Investors betrachten.

Die BI Ortsmitte Bickenbach hat bereits Anfang Juni ein Modell des Areals inklusive der Nachbarbebauung vorgestellt. Dieses Modell ist maßstabsgetreu und wurde auf Basis von Katasterplänen und dem zur Debatte stehenden B-Plans erstellt. Um bei den Maßen sicher zu gehen, wurden die Höhen an den Gebäuden gemessen.

Im Gegensatz dazu wird seitens des Investors die geplante Bebauung nicht nur ungenau und lückenhaft sondern auch falsch dargestellt. Bei einem Projekt mit diesen Ausmaßen ist das mehr als unzulänglich. Auf Basis dieser Information muss die Gemeindevertretung den Bebauungsplan beschließen!

Das folgende Bild zeigt ein hastig erstelltes Modell des Investors, welches die „naturnahe“ Einbindung des Projektes in dessen Umgebung zeigen soll. Die Bäume zwischen den neuen Gebäuden stehen übrigens in den Rettungswegen sowie in für Kraftfahrzeuge zugänglichen Bereichen (sinngemäß aus dem B-Plan zitiert). Hier werden keine Bäume stehen!

 

Die Dachformen und Höhen weichen in der Darstellung des Investors deutlich von der Realität ab. Es wird suggeriert, dass die umgebenden Gebäude in Höhe und Form der geplanten Bebauung entsprechen. Die das Rathaus und den Rathausplatz umgebenden alten Gebäude sind in dieser Darstellung annähernd so hoch wie das Rathaus… Ist das wirklich so?

 

Die Rendergrafik mit der Ansicht des Gebäuderiegels entlang der Darmstädter Straße vermeidet absichtlich die Darstellung der Anschluss- und Bezugspunkte zur Nachbarbebauung und überdeckt diese Bereiche mit dichten Bäumen. Der Straßenraum wird sehr breit dargestellt. Die Perspektive ist so gewählt, dass der Gebäuderiegel deutlich niedriger als das Rathaus wirkt.

 

Im Schnitt wird die Nachbarbebauung mit falschen Höhen dargestellt und suggeriert, dass hier ein nahtloser Übergang geschaffen werden soll.

 

Folgendes Bild zeigt im Hintergrund die Hausnummer 14 (neben der Rose) mit 2 Vollgeschossen und Giebeldach, zu welchem der Übergang geschaffen werden muss.

Gasthaus „Zur Rose“ (wird abgerissen) und dahinter die Hausnummer 14, an welche angeschlossen werden muss

 

 

Auch das Rathaus wird in Bezug auf Höhe und Proportion nicht korrekt dargestellt. In dieser Darstellung wäre die Firsthöhe des Rathauses um ein gutes Stockwerk höher als die geplante Bebauung.

 

Man beachte auch hier wieder den mehr als großzügig dargestellten Straßenraum. Nach Abzug der Gehwege passen in dieser Darstellung gut und gerne 3 Autos nebeneinander auf die Straße (die aber nicht verbreitert wird).

Im B-Plan sind zwischen Rathauswand und Arkaden knapp 15m Abstand angegeben! Schauen Sie doch selbst mal beim nächsten Spaziergang (oder im Bild oben) nach, wie die Realität aussieht. Auf fast der gesamten Gebäudelänge ist der Abstand deutlich geringer und wird auch in Zukunft nicht mehr werden.

Die 15m Abstand zwischen den Gebäudefassaden werden – wenn überhaupt – nur auf Höhe des Rathauses mit der Bushaltestelle erreicht. Im B-Plan sind über 6m Breite für den Gehweg entlang der Bestandsgebäude angegeben. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite fehlen übrigens die Kurzzeitparkplätze in dieser Schnittdarstellung.

 

 

Das entspricht nicht der Realität aber auf dieser Basis soll das Projekt entschieden werden! Einen Bebauungsplan auf Basis dieser Faktenlage zu beschließen halten wir für fahrlässig und vor allem unehrlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Bickenbachs!

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