Schlossallee und Boulevard in Bickenbachs Ortsmitte?!?

Zum Artikel im Darmstädter Echo „Protest gegen Bebauung der Ortsmitte“ vom 4.2.2022

Die im Darmstädter Echo vom 4.2.2022 abgebildete Visualisierung eines Bauprojekts „Schlossallee“ in der Bickenbacher Ortsmitte wurde vom Investor geschönt. Mit Computertechnik ist das machbar. Diese Visualisierung können wir aus presserechtlichen Gründen nicht veröffentlichen.

Tatsache ist, dass die Perspektive aufgeweitet wurde, um die durch die massive Bebauung entstehende Straßenschlucht zu verbergen. Große, mächtige Bäume am Straßenrand wird es nicht geben. Kleine Bäume mit 6 cm Stammdurchmesser sind entlang der Darmstädter Straße vorgesehen. Kümmerlich! Nach Angaben des Bürgermeisters Hennemann vor wenigen Tagen, dürfen wegen der vielen Leitungen in den Bürgersteigen der Darmstädter Straße keine Bäume mehr gepflanzt werden! Das widerspricht den Visionen des Investors.

Es liegt zudem noch kein Planungsrecht für den umstrittenen Bau vor. Der Bebauungsplan muss noch durch die örtlichen Gremien verabschiedet werden, das Regierungspräsidium muss diesen „freizeichnen“, eine eventuell bereits erteilte Baugenehmigung kann vorher nicht wirksam werden! Wie kommt also der Investor Petersmann dazu, wie bereits öfter, zu behaupten, der Baubeginn stehe bevor, der Baubeginn sei im Frühjahr? 2022???

Die BI Ortsmitte Bickenbach ist darauf vorbereitet, gegen eine Baugenehmigung vorzugehen. Es dürfen durch Beton keine Fakten – mit verheerenden Folgen für Bickenbach – geschaffen werden.

Unsere Mülltonnenaktion zeigt die Dimensionen und die Auswirkungen der vom Investor geplanten Bebauung an einem Beispiel symbolisch auf. An Tagen, an denen Müll abgeholt wird, ist kein ausreichender Platz vor dem Grundstück, um Mülltonnen oder 1,1 m³ Müllcontainer abzustellen. Auch werden die Müllfahrzeuge die Durchfahrtsstraße in Bickenbach (B3) blockieren. Die längsangeordneten Parkplätze sollen eine Breite von nur 2m haben. Es ist abzusehen, dass diese Parklätze nicht genutzt werden oder aber die Masse der Autos halbseitig auf der Straße stehen wird. Dazu die unzähligen Lieferdienste…

Die vom Investor in seinem Müllkonzept angegebene Bemessung für Restmüll, Papier usw. sind nach Meinung eines von uns befragten Entsorgungsberaters viel zu gering angegeben. Ebenso ist das Stapeln von z. B. gelben Säcken auf der sogenannten Ladezone undenkbar.

Die BI bezweifelt die Tragfähigkeit des Einzelhandelskonzeptes des Investors.

Gewerbe – in Bickenbach gibt es seit Jahren immer mehr Leerstand bei Geschäften, Lokalen usw., gerade in der Darmstädter Straße. Die Wohnungen werden teuer. Die 10 preisgebundenen Wohnungen mit 9,90€/m² zuzüglich Nebenkosten und ohne Stellplatz, weisen darauf hin, wo die Mietvorstellungen sein werden und entgegen den Verlautbarungen des Bürgermeisters ist das kein Beitrag von Bickenbach zum Abbau der Wohnungsnot. Wir sind gespannt wo die preisgebundenen Mietwohnungen angeordnet sein werden. Darüber spricht der Bürgermeister nicht. Bei dem Bauprojekt REWE-Markt in Alsbach stehen entgegen der Verlautbarung des Entwicklers Schoofs über das rege Anmietinteresse an den Wohnungen vor 1,5 Jahren noch ca. 40 % der Wohnungen leer.

Für Bickenbach gibt es auch – obwohl von KOMM,A gefordert – noch immer kein Ortsentwicklungskonzept und auch keine Konzeption zur Belebung des Einzelhandels.

Die BI möchte eine Ortsmitte, die gerne besucht wird, die für Einheimische und Durchfahrende attraktiv ist und die sich in die Ortsbebauung gut einfügt.

Es ist erstaunlich, dass der Bürgermeister, die Gemeindegremien und die BürgerInnen Bickenbach nicht erkennen, was da auf Bickenbach und seine Bevölkerung zukommt.

Der Bürgermeister hat in seinem Bewerbungsschreiben 2017 angegeben:

„Als Moderator will ich die unterschiedlichen Interessengruppen vor abschließenden Entscheidungen zusammenbringen“ … „Ich will im Dialog gemeinsam mit Ihnen das Beste für Bickenbach finden“.… „ 4 Grundkompetenzen sind für mich… unbedingt notwendig:

– Zuhören
– Verstehen
– Bewerten neue Zeit
– Handeln .“

Und in einem Flyer zur Bürgermeisterwahl:

„Als Vorsitzender der Gemeindevertretung gehört es“ ………. „zu meinen Aufgaben, zwischen verschiedenen Interessen in der Politik zu vermitteln und die Menschen in Bickenbach zusammenzuführen. Genauso werde ich auch als Bürgermeister handeln.“

Unter Punkt 6 des Flyers:

„Ich will wieder Leben in die Ortsmitte holen. Daher setze ich mich weiterhin dafür ein, die Gestaltung der „Neuen Mitte“ weiter zu verbessern. Ich will, dass wir ein modernes und attraktives Dorf“ … „bleiben, in der Menschen gut und gerne leben.“

Bürger zu beteiligen erschöpft sich nicht in den gesetzlich geregelten Beteiligungsformen in einem Bebauungsplanverfahren. In einem Bebauungsplan ist der Rahmen bereits abgesteckt. Die BI fordert eine Beteiligung der Bürgerschaft bereits vorher bei der Entwicklung und der Formulierung der Zielsetzungen für eine neue Ortsmitte. Das verweigert der Bürgermeister.

Die BI fordert daher den Bürgermeister auf, endlich zu seinen Versprechungen zu stehen, die Bürgerschaft über das Bauvorhaben Ortsmitte Bickenbach umfassend zu informieren, die Gründe für die von ihm verfolgte Konzeption umfassend darzulegen und eine Diskussion darüber zuzulassen.

Die Planungshoheit – auch für ein solches Bauprojekt wie die Ortsmitte Bickenbachs – ist eine Herausforderung für jede Gemeinde. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde und nicht bei einem Investor. Diese Verantwortung sollte dem Bürgermeister und den entscheidenden Gemeindegremien klar sein.

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